Finanzen - ALISA LEIPZIG

ALISA Leipzig PLUS
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Neben den Unterstützungsleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Elterngeld Plus, Bildung & Teilhabe, Städtepässe u.a.m. gibt es auch Unterstützung zu:  


Finanzielle Urlaubsunterstützung

Der Freistaat Sachsen fördert auch in diesem Jahr den Familienurlaub. Die ggf. mögliche Förderung der Familienerholung/Freizeit für sächsische Ein- und Zweielternfamilien erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen: Wenn Sie Ihren Urlaub innerhalb von Deutschland verbringen, mindestens 6 Nächte - max. 14 Nächte fahren und das Einkommen einen auf die Familiensituation angepassten Freibetrag nicht überschreitet. Die  Förderung kann dann bis zu 11 Euro pro Nacht und pro Person betragen.

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Sachsen haben und einen Urlaub planen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie die entsprechenden Informationen zum Ablauf und die Antragsformulare.

Sächsischer Familienpass

Einkommenunabhängige Unterstützung für Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern oder einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind. Berechtigt zum kostenfreien Eintritt in verschiedene Einrichtungen, wie Burgen, Museen und Schlösser in Sachsen. Den Familienpass erhalten Sie in Ihrer Gemeinde/Stadt.  

Familienbildungsangebote

Familienbildungsangebote werden von unterschiedlichsten Trägern angeboten und ermöglichen eine Teilnahme zu meist kostengünstigen Aufwendungen. Zusätzlich kann geprüft werden, inwieweit die Teilnehmer_innenbeiträge ggf. noch durch den Familienbildungszuschuss des Freistaates Sachsen für einkommenschwache Einelternfamilien reduziert werden können.

Veranstaltungen diesbezüglich finden Sie auf Fabisax

Landeserziehungsgeld

Auch eine Alleinerziehende, welche im Freistaat Sachsen lebt, kann im zweiten oder im dritten Lebensjahr Ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die nach der Geburt Ihres  Kindes länger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen  möchten.

Stiftung Mutter Kind

Voraussetzungen: Die finanzielle Notlage wurde durch ein schwerwiegendes Ereignis oder die Verkettung unglücklicher Umstände hervorgerufen und alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die finanzielle Hilfe ist außerdem an bestimmte  Einkommensgrenzen geknüpft. Zudem wird die Mitwirkung der Hilfesuchenden an der Problemlösung berücksichtigt.
             
Art und Umfang der Hilfen               
Die finanziellen Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, zum Beispiel
  • um Wohnraum zu beschaffen oder zu erhalten,
  • für dringend notwendige Anschaffungen, Einrichtungsgegenstände,
  • für Hilfen zur Lebensführung und/oder
  • um Schulden zu regulieren (in begrenztem Umfang)

Weitere Informationen:


Leistungsansprüche, Angebote für Arbeitssuchende, Weiterbildungen u.v.a.m. Das Jobcenter Leipzig kommt auch in Ihr Quartier

Das Jobcenter Leipzig informiert über Ansprüche und Leistungen, erläutert seine Angebote für Arbeitssuche oder Weiterbildungen, beantwortet Fragen zum Bürgergeld oder hilft Anschreiben zu verstehen. Ergänzend können Alleinerziehende ein Infopäckchen von ALISA_Leipzig_PLUS erhalten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Nähere Informationen, Termine und den Quartiersplan erhalten Sie HIER


Happy Birthday Projekt für Alleinerziehende Leipziger_innen

Das Happy-Birthday-Projekt richtet sich an Alleinerziehende aus Leipzig, die Sozialleistungen beziehen. Ob Indoorspielplatz, Kletterhalle oder Freizeitbad; vieles ist möglich. Mit Hilfe von Spendengeldern übernehmen wir die Eintrittspreise für Dein Kind und bis zu fünf seiner Freund_innen.

Bildungskarte für Alleinerziehende Leipziger_innen

Leipzig führt mit Beginn des Schuljahres 2023/24 eine Bildungskarte ein. Sie soll anspruchsberechtigten jungen Leipzigerinnen und Leipzigern Bildung und Teilhabe leichter zugänglich machen. Die Karte wird mit einem Konto auf einer Onlineplattform verbunden, auf dem entsprechende Leistungen für das jeweilige Kind hinterlegt sind.

Mit der Karte können – ohne nochmalige Vorsprachen bei Behörden oder Nachweise – staatliche Hilfen für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege, für Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe in Anspruch genommen werden. Zuletzt waren 32.406 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Leipzig anspruchsberechtigt, doch nur zwei Drittel davon  nahmen eine oder mehrere Leistungen in Anspruch.

Sie haben Fragen zu anderen Themen oder Angeboten, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Anruf  

Weitere Informationen zum Thema Finanzen und Alleinerziehende finden Sie auf:

 
Diese Betreuung dieser Homepage und das Projekt werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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